Berlin und Brandenburg agieren als gemeinsamer Wirtschaftsraum

Pressemitteilung

Verwaltungen und Fördergesellschaften beider Länder unterzeichnen Vereinbarung

Berlin/Potsdam, 1. November 2018. Ziehen Unternehmen von Berlin nach Brandenburg oder umgekehrt von Brandenburg nach Berlin, so werden diese Standortverlagerungen nur in Ausnahmefällen gefördert. Darüber sind sich die Wirtschaftsverwaltungen und die Wirtschaftsfördergesellschaften beider Länder einig. Eine entsprechende Vereinbarung, in der die Ausnahmen geregelt sind, haben die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop, der brandenburgische Wirtschaftsminister Jörg Steinbach, der Geschäftsführer der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH (BPWT) Stefan Franzke und der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) Steffen Kammradt heute in Berlin unterzeichnet.&nbsp &nbsp

Der gemeinsame Wirtschaftsraum sei von zentraler Bedeutung für die weitere Entwicklung von Berlin und Brandenburg, betonten Senatorin Pop und Minister Steinbach. „Für die Unternehmen beider Länder stellen Berlin und Brandenburg eine Wirtschaftseinheit dar. Das gilt ebenso für Firmen aus anderen Regionen Deutschlands und aus anderen Teilen der Welt, die sich in der Hauptstadtregion ansiedeln wollen“, hoben Pop und Steinbach hervor. Auch die Kooperation von Unternehmen über Ländergrenzen hinweg sei längst gelebte Realität.

Minister Steinbach: „Beide Länder können im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsregionen langfristig nur gemeinsam bestehen. Brandenburg profitiert nachhaltig von der Nähe zu Berlin. Die Umsetzung der Landesinnovationskonzeption wäre ohne die Potenziale Berlins und die Zusammenarbeit mit Berlin sicherlich nicht so weit gediehen. Auch bei der Außenwerbung hilft uns der weltweit hohe Bekanntheitsgrad Berlins. Im Gegenzug ist Brandenburg das logistische Rückgrat der Hauptstadtregion.“ Darüber hinaus bringe Brandenburg seine Industriekompetenzen in die Partnerschaft ein, sagte der Minister und verwies insbesondere auf die Luftfahrtindustrie sowie die Branchen Life Sciences, Medien, Logistik und Schienenverkehrstechnik.

Senatorin Pop: „Berlin und Brandenburg sind Nachbarn und enge Partner. Gemeinsam entwickeln wir unsere Wirtschaftsförderung weiter. Eine unserer drängendsten Herausforderung in Berlin sind verfügbare Flächen – es wird enger in unserer wachsenden Metropole. Umso bedeutender ist hier eine intensive Zusammenarbeit beider Länder. Mit der heutigen Vereinbarung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Hauptstadtregion.“

WFBB-Geschäftsführer Kammradt: „Die Vereinbarung stärkt die Entwicklung der Region als gemeinsamen Wirtschaftsraum. Sie schafft Klarheit für Unternehmen, die für ihre weitere Entwicklung ihren Standort in der Region verändern wollen. Dafür sieht die Vereinbarung ein klares Verfahren mit festen Fristen vor. Das gibt den Betrieben Verlässlichkeit für ihre Planungen. Auch Unternehmen, die sich neu in der Region ansiedeln wollen und länderübergreifend geeignete Standorte suchen steht der gemeinsame Service beider Wirtschaftsförderungsgesellschaften zur Verfügung.“

BPWT-Geschäftsführer Franzke: „Wirtschaftsförderung ist nicht die Leistung eines einzelnen, sie kann nur im Team gelingen. Das gilt auch – und vor allem – in der wachsenden Stadt. Die Auswirkungen auf die verfügbaren Gewerbeflächen etwa können wir nicht allein bewältigen, das geht nur gemeinsam. In der bewährten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Brandenburg können wir künftig noch besser auf die Bedürfnisse der Unternehmen eingehen. Mit der Vereinbarung, die wir heute unterzeichnen, wächst jetzt noch mehr zusammen, was zusammengehört: die Hauptstadtregion.“

Die gemeinsame wirtschaftliche Stärke aus unterschiedlichen Kompetenzen Berlins und Brandenburgs gelte es partnerschaftlich weiterzuentwickeln, sind sich Wirtschaftsverwaltungen und -fördergesellschaften beider Länder einig. „Ziel ist es, alle Ansiedlungen, bei denen ersichtlich Standortalternativen zwischen Berlin und Brandenburg bestehen, gemeinsam oder koordiniert zu betreuen“, heißt es hierzu wörtlich in der heute geschlossenen Vereinbarung.

Außerdem wollen sich beide Gesellschaften wechselseitig informieren, wenn sie Kenntnis bekommen von der Verlagerungsabsicht eines Unternehmens aus dem jeweils anderen Bundesland. Vereinbart ist, das betreffende Unternehmen gemeinsam mit der Standortsicherung oder Standortwahl zu unterstützen, „um eine für die Hauptstadtregion optimale Standortentscheidung zu ermöglichen“. Ebenso stimmen sich BPWT und WFBB bei der Begleitung von Ansiedlungen, für die Berliner und Brandenburger Standorte in Frage kommen, eng miteinander ab. Neben den qualitativen Standortargumenten werben die Gesellschaften mit ihren jeweiligen Förderinstrumenten und den standortspezifischen Förderquoten.

Verlagert ein Unternehmen seinen Sitz von Berlin nach Brandenburg oder umgekehrt, wird diese Investition grundsätzlich nicht aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert. Ausnahmen sind hier nur möglich, wenn sich in dem Land, in dem das Unternehmen bislang seinen Sitz hatte, kein alternativer geeigneter Standort finden lässt. Dann kann es in begründeten Einzelfällen eine eingeschränkte Förderung nach den Berliner Fördersätzen geben.

Im überregionalen Wettbewerb werden Firmenverlagerungen in die Hauptstadtregion ebenfalls nicht gefördert, wenn damit am bisherigen Unternehmenssitz ein erheblicher Arbeitsplatzabbau verbunden ist – heißt: wenn mehr als die Hälfte der in der Hauptstadtregion neu geschaffenen Arbeitsplätze in der anderen Betriebsstätte wegfallen.  

Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE)

mwe.brandenburg.de/de/berlin-und-brandenburg-agieren-als-gemeinsamer-wirtschaftsraum/bb1.c.612861.de