5G-Innovationsprogramm startet

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „5G Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie“

 

Bundesanzeiger vom 15. Juli 2019

Nach der Versteigerung der 5G-Frequenzen unterstützt die Bundesregierung die zügige und effiziente Einführung des 5G-Mobilfunks in Deutschland durch ein neues Förderprogramm. Im ersten Schritt können sich Kommunen und Gebietskörperschaften noch bis 17. September 2019 für eine Konzeptförderung bewerben. Insgesamt werden 50 Regionen ausgewählt und können bis zu 100.000 Euro erhalten.

Ziel der Konzeptförderung ist es, Projektideen zu entwickeln, die 5G-Anwendungen in der Region erproben und erforschen. Besonders herausragende Konzepte werden im zweiten Schritt mit einer Umsetzungsförderung prämiert.

Wer kann eine Förderung erhalten?
Gefördert werden Gemeinden, Städte und Landkreise, sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u.a. Zweckverbände). Bei einem Zusammenschluss mehrerer Gebietskörperschaften ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag oder eine Kooperationsvereinbarung für die Dauer des Projektes vorzulegen. Eine Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, der Wirtschaft und regionalen Akteuren ist erwünscht.

Höhe der Zuwendung
Die maximale Höhe der Zuwendung bezieht sich jeweils auf eine antragstellende Gebietskörperschaft bzw. einen Verbund antragstellender Gebietskörperschaften. Mehrere Projekte zur Erstellung von Konzepten im Sinne der Förderrichtlinie sind möglich, erhöhen aber nicht den jeweiligen maximalen Zuwendungsbetrag pro Gebietskörperschaft.
Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 100.000 Euro.

Fristen zur Antragstellung
Anträge auf die Förderung von Konzepten können bis zum 17. September 2019 23:59 Uhr elektronisch über easy Online eingereicht werden. Für die fristwahrende Antragstellung ist ferner der Eingang der vollständigen und rechtsverbindlich unterzeichneten Antragsunterlagen beim

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Projektgruppe 5G
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn

auf dem Postweg bis zum 20. September 2019 erforderlich.