Bekannmtachung: Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für das Themenfeld „Quantenprozessoren und Technologien für Quantencomputer“

Bundesanzeiger vom 08.04.2020

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, das Themenfeld „Quantenprozessoren und Technologien für Quantencomputer“ auf der Grundlage des Programms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ (www.quantentechnologien.de) zu fördern.

Die vorliegende Bekanntmachung adressiert zwei wesentliche Schwerpunkte. Zum einen sollen Arbeiten zur Erforschung neuer, skalierbarer Quantenprozessoren gefördert werden. Dies stellt eine wichtige technologische Grundlage für spätere Phasen der nationalen Strategie dar, in welcher der Aufbau großer Quantencomputer ermöglicht werden soll. Um die für die Funktion eines Quantenrechners unverzichtbare technische Peripherie auf den für eine Skalierung erforderlichen Stand zu bringen, sollen zum anderen Arbeiten an den aktuellen Demonstratoren, die derzeit im Rahmen der FET-Flagship-Projekte der EU gefördert werden, unterstützt werden.


Förderziel und Zuwendungszweck

Gefördert werden kooperative, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die im Rahmen der zwei genannten Zielsetzungen zu neuen oder wesentlich verbesserten Systemlösungen im Bereich Quantencomputing führen. Kennzeichen der Projekte ist ein hohes Risiko und eine besondere Komplexität der Forschungsaufgabe. Für eine Lösung ist in der Regel ein inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen erforderlich.

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden folgende Ziele adressiert:

  1. Ausbau der Kompetenz zur (Weiter-)Entwicklung technologischer Konzepte für Quantenprozessoren. Man geht derzeit davon aus, dass die im Experimentierstadium befindlichen konkreten technischen Realisierungen eines Quantenprozessors nicht dazu geeignet sind, praxisrelevante Prozessorgrößen herzustellen, wenngleich die jeweils zugrunde liegenden physikalischen Funktionsprinzipien dem nicht entgegenstehen. Demzufolge müssen auf dem Wege zu einem anwendbaren Quantencomputer noch ein oder mehrere Innovationssprünge auf der Prozessorebene erfolgen. Ein solcher Technologiewechsel bietet auch die Chance, sich mit neuen bzw. weiterentwickelten Konzepten für einen Quantenprozessor am Wettbewerb zu beteiligen.
  2. Aufbau der technischen Peripherie auf den für eine Skalierung erforderlichen Stand. Dazu können Projekte in ­Zusammenarbeit mit der FET-Flagship-Maßnahme zur Verwirklichung eines europäischen Quantencomputers ­gefördert werden. Hintergrund ist, dass der Standort Deutschland in optimaler Weise zum Gesamtziel beiträgt. ­Zudem sollen entstehende Forschungsergebnisse zeitnah in die Wirtschaft übertragen werden.


Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Verfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 30. Juni 2020 beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form über das Internetportal vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

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