Bekanntmachung des BMBF „Photonik nach Maß – Funktionalisierte Materialien und Komponenten für optische Systeme der nächsten Generation“

Bekanntmachung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme „Photonik nach Maß – Funktionalisierte Materialien und Komponenten für optische Systeme der nächsten Generation“ im Rahmen des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“

vom 23. August 2016

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Themenfeld „Photonik nach Maß – Funktio­nalisierte Materialien und Komponenten für optische Systeme der nächsten Generation“ – auf der Grundlage des Programms „Photonik Forschung Deutschland“ (www.photonikforschung.de) und leistet damit einen Beitrag zur Um­setzung der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Im Forschungs- und Innovationsfeld „Innovationsdynamik in der Wirtschaft“ der Hightech-Strategie wird das Potenzial der Schlüsseltechnologien für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands identifiziert.

Gegenstand der Förderung

Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen maßgeschneiderte photonische Materialien und Konzepte für optische Komponenten und Systeme der nächsten Generation mit höchster Performanz, auch unter Nutzung komplexer Oberflächen, oder innovativen linearen und nichtlinearen Eigenschaften. Entsprechende Projekte sollen auf die Innovation in der optischen Komponente zentriert sein und von dort ausgehend die für die Anwendung und Umsetzung wesentliche Wertschöpfungskette abdecken. Die entsprechende Demonstration der Komponenten mit umsetzungsrelevanten ­Parametern ist dabei von besonderer Bedeutung und die Einbindung eines Anwenders in die Konsortien zwingend.

Charakteristisch soll die Kombination mehrerer innovativer Bestandteile sein, wie beispielsweise Schichtsysteme, ­Nanostrukturen, neuartige Materialien und Freiformgeometrien.

Forschungsthemen finden sich demgemäß in den Bereichen:

  • neue photonische Materialien bzw. Materialklassen, Oberflächen und Schichten mit maßgeschneiderten optischen Eigenschaften, speziell variabel anpass- bzw. funktionalisierbare Materialien,
  • hier auch Gradientenwerkstoffe zur stufenlosen Anpassung optischer Systeme,
  • bzw. mit schaltbaren oder durchstimmbaren Eigenschaften,
  • einfache, kosteneffiziente Verwendung von Hochleistungswerkstoffen (z.&nbspB. Diamant, Keramiken) in optischen ­Systemen,
  • optische Polymere, Elastomere, auch Verbundmaterialien und Schichtsysteme, insbesondere zur Verwendung in Hybridsystemen,
  • neuartige künstliche optische Materialien und Funktionalitäten u. a. durch Nanokomposition, Strukturierung oder Dotierung,
  • Oberflächen- und Tiefenstrukturierung auf der Nanoskala zur gezielten Kontrolle der elektromagnetischen Moden des Lichts in Materie, auch photonische Bandlückenmaterialien,
  • Materialien, Schichten und Strukturen für die Mikrointegration auf Waferlevel, insbesondere in Silizium und für integrierte elektro-optische Systeme,
  • neue Software-Werkzeuge und Algorithmen mit durchgängigen Datenketten entsprechend industrieller Standards für das ganzheitliche Design kombinierter multifunktionaler Bauelemente.

Mögliche Konzepte umfassen u. a. Präzisions- und Freiformoptik, segmentierte Optik, diffraktive bzw. Hybridoptik und faseroptische Komponenten sowie Kombinationen dieser Ansätze. Die Adressierung von Vorhaben, welche im Kern Prozesse der Lichterzeugung und -verstärkung beinhalten, ist nicht beabsichtigt.

Die Herstellung der entsprechenden Komponenten soll dabei einem möglichst deterministischen Fertigungskonzept folgen. Basierend auf modernsten Methoden des computerunterstützten Entwurfs sind abhängig von Stückzahl und Präzision der zu fertigenden Optikkomponenten die geeignetsten Verfahren auszuwählen und im Entwurf des Gesamtsystems bereits zu berücksichtigen. Auf eine Geschlossenheit der Prozesskette, vom Design über die Prozesstechnik und die Metrologie bis zur Systemassemblierung, ist dabei auch aus anlagentechnischer Perspektive zu achten.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung einen Sitz in Deutschland haben, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und führt bei der Projektbegutachtung zur Aufwertung.

Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partner zur Lösung gemeinsamer FuE-Aufgaben (Verbundprojekte). Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt.

Die Vorhaben sollten entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein, dementsprechend sollen alle Partner einbe­zogen werden, die für eine Verwertung der Projektergebnisse erforderlich sind.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

 

Verfahren:

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Photonik, Optische Technologien –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Kontakt:
Lars Unnebrink
Telefon: 02 11/62 14-5 98
Telefax: 02 11/62 14-1 59
E-Mail: unnebrink@noSpamvdi.de

Das VDI Technologiezentrum ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und ­Erläuterungen sind dort erhältlich.

Förderverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch über das Internetportal https://www.projekt-portal-vditz.de/ vorzulegen.

Die Vorlagefrist endet am 30. November 2016.

Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 20 DIN-A4-Seiten (einschließlich Deckblatt und Anlagen) umfassen. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich in der Folgewoche nach der oben genannten Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Bekanntmachung finden Sie hier.

Kontakt:

Frank Wolfrum
Projektmanager Optik

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Fasanenstr. 85 | 10623 Berlin | Tel +49 30 46302-554 | Mobil +49 172 3097-431
frank.wolfrum@noSpamberlin-partner.de
www.berlin-partner.de | www.businesslocationcenter.de