Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zum Thema „Enabling Technologies für die Quantentechnologien“

Gegenstand der Förderung sind vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte, die sich mit der Neu- oder Weiterentwicklung der für die Quantentechnologien zweiter Generation notwendigen Enabling Technologies befassen.

Die vorliegende Bekanntmachung verfolgt das Ziel, Anwender und Anbieter im Feld der Quantentechnologien in Deutschland in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, um ihre Position auf dem nationalen und internationalen Markt zu festigen und auszubauen. Damit soll zugleich der Fortschritt und die wirtschaftliche Umsetzung in den Quantentechnologien in Deutschland befördert werden. Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen sich auch ­solche Unternehmen an einem Verbundprojekt beteiligen, die bisher nicht im Bereich der Quantentechnologien mit (außer)universitären Forschungseinrichtungen zusammengearbeitet haben.

Gegenstand der Förderung sind vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte, die sich mit der Neu- oder Weiterentwicklung der für die Quantentechnologien zweiter Generation notwendigen Enabling Technologies befassen.

Bei den „Enabling Technologies“ handelt es sich nicht um ein spezifisches, klar abgrenzbares Technologiefeld. Bedingt durch die Anforderungen der unterschiedlichen Quantensysteme ist ein Fortschritt in vielen komplementären Bereichen erforderlich, wie z. B. Software, Photonik, Hochfrequenztechnik, Kryotechnik oder Vakuumtechnik. Dabei sind neben dem Erreichen der eigentlichen technischen Leistung auch weitere Eigenschaften, wie beispielsweise die einfache Bedienung, die Verlässlichkeit oder die Kosten entscheidende Faktoren.

Gegenstand der Arbeiten können beispielsweise sein:

  • Integrierte, skalierbare Kontroll- und Ausleseelektronik z. B. auch für kryogene Umgebungen
  • Neue, verbesserte und/​oder kostengünstige Messinstrumente für relevante quantenmechanische Parameter
  • Neuartige, verbesserte Lichtquellen
  • Verbesserte optische Komponenten, z. B. Detektoren mit besserer Auflösung
  • Entwicklung miniaturisierter Quanten- und Kontrollsysteme, z. B. auf Basis integrierter Photonik
  • Geeignete Schnittstellen für Hard- bzw. Soft- und Firmware
  • Verbesserung der verfügbaren Materialien und Herstellungsprozesse, beispielsweise für supraleitende Schichten, Halbleiter und Oxide für quantentechnologische Anwendungen
  • Datenverarbeitungselektronik
  • Industrietaugliche Aufbau- und Verbindungstechnik für Quantensysteme

Die Aufzählung ist als beispielhaft und nicht vollständig anzusehen. Es können auch andere thematische Schwerpunkte bearbeitet werden. Jedes Forschungsvorhaben muss sich jedoch durch einen eindeutigen Bezug auf die Verwendung von Quantentechnologien zweiter Generation ableiten. Die grundsätzliche Praxistauglichkeit der erforschten Technologie soll innerhalb der Projektlaufzeit demonstriert und die breite Nutzbarkeit nach Projektlaufzeit vorangetrieben werden. Daher ist in jedes Konsortium mindestens ein Unternehmen einzubinden, das auch nach Projektende die Zuständigkeit für die Entwicklung der neuen Technologie bis zur Marktreife behält. 

Die übliche Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU er­füllen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen: bis zu 100 %
Für Unternehmen: Verbundförderquote von maximal 75 %. Bei der Berechnung der Verbundförderquote werden Boni für KMU nicht berücksichtigt. Diese werden zusätzlich gewährt.

Zweistufiges Förderverfahren:

  1. Vorlage einer Projektskizze bis 11. April 2021 (max. 20 DIN-A4-Seiten auf Deutsch oder Englisch) + grober Finanzierungsplan
  2. Nach erfolgreicher Bewertung: Vorlage förmlicher Förderanträge

Zuständiger Projektträger:

 

VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Quantentechnologien; Quantencomputing
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Kontakt:
Dr. Arne Hollmann
Telefon: 02 11/​6 21 4 628
Telefax: 02 11/​6 21 4 97 465
E-Mail: hollmann@noSpamvdi.de

Dr. Simone Klein
Telefon: 02 11/​6 21 4 593
Telefax: 02 11/​6 21 4 97 598
E-Mail: klein_s@noSpamvdi.de

 

 

Die vollständige Bekanntmachung, sowie weitere Informationen und Kontaktdetails finden Sie hier.