Bekanntmachung: Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ des BMWi

 

Das neue Investitionszuschussprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt Unternehmen aus allen Branchen mit 3 bis 499 Mitarbeitern bei Investitionen in digitale Technologien sowie bei Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter zu Digitalthemen. Antragsteller werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 100.000 Euro gefördert.

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich des Handwerks) sowie der freien Berufe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung (inkl. „Partnerunternehmen“ und „verbundener Unternehmen“) zwischen 3 und 499 Mitarbeiter beschäftigen.
•    Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben in der die Investition erfolgt.
•    Die Förderung darf den nach „De-minimis“ zulässigen Höchstbetrag nicht überschreiten.
Darüber hinaus sind insbesondere gleichzeitige Investitionen mehrerer, unabhängiger Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. -netzwerks förderfähig. Dies können Kunden, Lieferanten, Zulieferern und Auftraggebern sein, damit bei der Umsetzung Brüche an Schnittstellen beseitigt und vermieden werden.

Was wird gefördert?

Es werden Investition in digitale Technologien (Modul 1) sowie die Investition in die Qualifizierung von Mitarbeitenden (Modul 2) gefördert. Die Module 1 und 2 können kumulativ oder alternativ in Anspruch genommen werden. Im Falle der kumulativen Inanspruchnahme bedarf es nicht zwingend eines direkten inhaltlichen Zusammenhangs.

  • Modul 1 „Investition in digitale Technologien“
    Gegenstand der Förderung sind Investitionen in digitale Technologien (in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Dies können Investitionen in Hard- und Software sein unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz. Die Beschaffung einer Standardsoftware und -hardware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) sowie einer erstmaligen IKT-Grundausstattung sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
    Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu Digitales und agiles Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach der ISO 9001-Norm oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein. Beratungsleistungen und Vorhaben dien nach dem BMWi-Förderprogramm „go-digital“ förderfähig sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung?

Förderquoten:    

bis zum 30. Juni 2021 aufgrund der Corona-Pandemie       
bis 50 Mitarbeiter    bis 50%        
bis 250 Mitarbeiter    bis 45%        
bis 499 Mitarbeiter    bis 40%        

ab dem 1. Juli 2021
bis 50 Mitarbeiter bis 40%
bis 250 Mitarbeiter bis 35%
bis 499 Mitarbeiter  bis 30%

in strukturschwachen Regionen (inkl. Berlin) jeweils +10 Prozentpunkte

  • Bei arbeitsteiligen Kooperationen in einer Wertschöpfungskette bzw. -netzwerks: jeweils +5 Prozentpunkte
  • Bei Investitionen mit Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit (inkl. Datenschutz): jeweils +5 Prozentpunkte

Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50.000 Euro, für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 Euro pro Antragsteller.
Der Zeitraum, innerhalb dessen das Vorhaben betriebsbereit umgesetzt werden soll (Bewilligungszeitraum) beträgt in der Regel zwölf Monate nach erfolgtem Zuwendungsbescheid.

Wie verläuft die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt online über die Webseite des Projektträgers DLR.
Für die Antragstellung muss ein Digitalisierungsplan (Vorlage liegt vor) eingereicht werden. Dieser beschreibt den Ist-Zustand, das geplante Digitalisierungsvorhaben und die dadurch angestrebten Verbesserungen.
Darüber hinaus müssen die De-minimis Erklärung und Beispielangebote für die Investitionen (Modul 1/2) eingereicht werden.
Die Webseite des Projektträgers und die Hotline des Programms werden in Kürze freigeschaltet.

Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.