Bekanntmachung: Richtlinie zur Fördermaßnahme von Zuwendungen für das Themenfeld "Photonische Verfahren zur Erkennung und Bekämpfung mikrobieller Belastungen"

Bundesanzeiger vom 12.02.2020

 

Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt das Themenfeld „Photonische Verfahren zur Erkennung und Bekämpfung mikrobieller Belastungen“ auf der Grundlage des Programms „Photonik Forschung Deutschland“ (https://www.photonikforschung.de/foerderung/foerderprogramm.html) zu fördern. Das BMBF leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung.

Mit der Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, innovative Forscher und Unternehmen der Photonikbranche im Bereich der Medizintechnik zu stärken und damit wichtige Beiträge für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung zu leisten.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit direktem Bezug zur Photonik, die der Erkennung und Bekämpfung mikrobieller Belastungen und deren Folgen dienen.

Typische Anwendungsgebiete sind in der Landwirtschaft, der Lebensmittelproduktion, der Lebensmittelsicherheit und der Umweltanalytik zu finden. Die mikrobiologische Diagnostik und Therapie sowie die Infektionsprophylaxe haben ebenfalls eine hohe Bedeutung. Außerdem sind die Diagnostik und Therapie infektionsinduzierter Karzinomerkrankungen zu nennen. Weitere Anwendungsgebiete sind die Krankenhaushygiene, die Bau- und Wohnungshygiene, aber auch die Luft- und Wasserhygiene.

Typische Technologien sind:

  • spektroskopische Verfahren,
  • bildgebende Verfahren,
  • Hybridverfahren (photonisch/nicht-photonisch; photonisch/photonisch),
  • IT-gestützte photonische Technologien,
  • automatisierte Auswerteverfahren, die auf photonischen Techniken basieren.

Als Beispiele können dienen:

  • Fluoreszenzspektroskopie (z. B. für die Vor-Ort-Diagnostik) mit dem Schwerpunkt auf hochsensitiven Methoden zur Testung in biologischen Proben, bei denen entweder nur geringe Mengen an Probenmaterial zur Verfügung stehen oder die zu detektierenden Marker nur in geringer Menge auftreten.
  • Online-Monitoring mittels optischer Verfahren (sowohl Label-gestützt als auch Label-frei) zur direkten Patientenüberwachung, zur therapeutischen Verlaufskontrolle, zur Einhaltung von Grenzwerten in der Lebensmittelindustrie, der Landwirtschaft und der Umweltanalytik.
  • Auf photonischen und insbesondere spektroskopischen Bildgebungstechnologien basierende korrelative Omics-Analysen für therapeutische Entscheidungen im Sinne einer personalisierten Medizin oder für Anwendungen in der Biotechnologie bzw. Lebensmittel- und Umwelttechnik.
  • Hybridsysteme aus makro- und mikroskopischen Verfahren für die Intravital-Diagnostik.
  • Grundlegende Arbeiten im Bereich der Wechselwirkung zwischen Licht und Keimen.
  • On-line- und Off-line-Aufarbeitungsverfahren photonisch generierter Daten mittels innovativer informationstechnischer Verfahren wie z. B. mittels maschineller Lernverfahren oder künstlicher Intelligenz.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig und als nur beispielhaft zu verstehen. Unabhängig vom konkreten Themenfeld ist zwingend erforderlich, dass eine wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse gesichert ist.

An die zu fördernden Projekte werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Die Projekte sollen von industriegeführten Konsortien durchgeführt werden. Um Zulieferketten abzusichern und die Breitenwirksamkeit der Fördermaßnahme sicherzustellen, wird dabei eine Einbindung des Mittelstands angestrebt.
  • Gegenstand der Projekte sollen Forschungsarbeiten sein, die die gesamte Kette von den technologischen Grundlagen bis zur Anwendung adressieren. Dies soll den gesamtheitlichen Ansatz der zu erforschenden Lösungen sicherstellen.
  • Die zu erforschenden photonischen Verfahren sollen an mindestens einem konkreten Anwendungsfeld demonstriert werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen


Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens zum 18. Juni 2020 beurteilungsfähige Projektskizzenin elektronischer Form über das Internetportal vorzulegen. 

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