Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet Neue Elektroniksysteme für intelligente Medizintechnik (Smart Health)

Richtlinie zur Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet Neue Elektroniksysteme für intelligente Medizintechnik (Smart Health) im Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2016 bis 2020 Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung. Bundesanzeiger vom 25.07.2016

Vom 20. Juli 2016

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Basis dieser Förderrichtlinie Innovationen im Bereich der intelligenten Medizintechnik, die auf neuartigen oder deutlich verbesserten Lösungsansätzen der zugrunde liegenden Elektroniksysteme beruhen.

Die Mikroelektronik ist eine Schlüsseltechnologie und Grundlage zahlreicher Innovationen im medizintechnischen Bereich. Um zukünftigen Anforderungen von Patienten und medizinischen Versorgungssystemen gerecht zu werden, aber auch um im internationalen Wettbewerb weiterhin bestehen zu können, muss künftige Medizintechnik gesteigerte Funktionalität, verbesserte Autonomie und Energieeffizienz sowie sichere Vernetzungsfähigkeit bei weiterhin sehr hoher Zuverlässigkeit und Biokompatibilität aufweisen.

In solch komplexen Elektroniksystemen wird eine Vielfalt heterogener Bestandteile zusammengeführt, darunter z. B. Komponenten zur analogen und digitalen Signal- und Datenverarbeitung, für Sensorik, Aktorik, Kommunikation, Energiegewinnung und -management. Dieser auch als More than Moore bezeichnete Trend trägt entscheidend zur besseren Anpassung der Technologien an die spezifischen Erfordernisse der Medizintechnik bei, die u. a. den Patientennutzen immer stärker berücksichtigt.

Die Elektronikindustrie in Deutschland, vor allem ihre zahlreichen kleinen und mittelständischen Unternehmen, verfügt aufgrund weitreichenden Know-hows und vielfältiger Fertigungskapazitäten, insbesondere im Bereich More than Moore, über eine global wettbewerbsfähige Ausgangsbasis. Allerdings wird die Branche vor die Herausforderung gestellt, auch in sich rasant verändernden Anwendungsszenarien von Elektroniksystemen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und auszubauen. Dies trifft in hohem Maße auch auf den Einsatz im medizinischen Umfeld zu. Dabei kommt es vor allem darauf an, grundlegende technologische Innovationen für den Einsatz in der Medizintechnik nutzbar zu machen.


Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen industriegetriebener, vorwettbewerblicher Verbundvorhaben zum Thema Neue Elektroniksysteme für intelligente Medizintechnik. Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet der Elektroniksysteme beinhalten und damit zur Realisierung neuartiger oder in ihrer Funktionalität erheblich verbesserter Medizintechnik beitragen. Die Vorhaben sollen einen ­wesentlichen Beitrag dazu leisten, medizinische Anforderungen an Elektroniksysteme bezüglich Funktionalität, Miniaturisierung, Integrationsfähigkeit, Biokompatibilität, Vernetzungsfähigkeit und/oder Zuverlässigkeit zu erfüllen.

Zur Verwirklichung zukunftsweisender, elektronikbasierter Medizintechnik können in diesem Rahmen insbesondere die folgenden Inhalte bearbeitet werden:

  • Elektroniksysteme für den Einsatz in der Prothetik, einschließlich solcher zur Neurostimulation
  • Weiterentwicklung von massenfertigungstauglichen Elektroniksystemen für Medizintechnikanwendungen mit großer Hebelwirkung und breitem Anwendungsgebiet, z. B. für die Prävention
  • Elektroniksysteme für neuartige, verlässlichere und miniaturisierte Sensoren (einschließlich Biosensoren) zur medizinischen Diagnostik
  • Closed-Loop-Systeme für Anwendungen in der Medizintechnik
  • vernetzte, miniaturisierte Multisensorik auf kleinem Bauraum
  • Miniaturisierung und Leistungssteigerung medizinischer Sensorik/Aktorik für chirurgische Instrumente und modularisierte Assistenzsysteme im Operationssaal
  • Intelligente Implantate mit neuartigen Ansätzen hinsichtlich Sensorik/Aktorik, Vernetzung drahtloser Energieversorgung, Energieeffizienz oder Zuverlässigkeit.

Wenn möglich sollen dabei folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

  • sichere Signal- und Datenübertragung
  • hohe Biokompatibilität der Gesamtsysteme mit dem Ziel einer verbesserten Verweildauer im Körper (z. B. bei Implantaten)
  • Kompatibilität mit diagnostischen Verfahren wie MRT, CT etc. (z. B. bei Implantaten).


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe reicht der Verbundkoordinator eine Projektskizze des Verbundvorhabens beim zuständigen Projektträger ein. Die Entscheidung zur Weiterverfolgung der Projektidee wird entsprechend der in Nummer 7.2.1 benannten Kriterien auf Grundlage der Projektskizze gefällt. Ausschließlich die zur Weiterverfolgung ausgewählten Vorhaben werden in der zweiten Verfahrensstufe schriftlich zur Einreichung weiterer Antragsunterlagen aufgefordert (siehe Nummer 7.2.2).


Vorlage und Auswahl von Projektskizzen (Verfahrensstufe 1)

In der ersten Verfahrensstufe ist beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

bis zum Stichtag 30. Oktober 2016

zunächst eine Projektskizze in deutscher Sprache aus Gesamtvorhabensicht einzureichen.

Ansprechpartner
Dr. Matthias Seydack
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Telefon: + 49 (0) 30/3 10 07 82 92
Telefax: + 49 (0) 30/3 10 07 82 23
E-Mail

Dr. Anett Heinrich
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Telefon: + 49 (0) 3 51/48 67 97 36
Telefax: + 49 (0) 3 51/48 67 97 49
E-Mail

Details zur Förderung finden sie in der Richtlinie hier
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