Veröffentlichung der geänderten ProFIT Brandenburg-Richtlinie
Am 21. März 2018 wurde die geänderte ProFIT Brandenburg-Richtlinie im Amtsblatt und auf den Seiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB veröffentlicht. 
Die wesentlichsten Änderungen betreffen:
- die Erhöhung der max. Zuschusssumme auf 3,0 Mio. Euro pro Antrag und der max. Darlehenssumme auf 3,0 Mio. Euro pro Antrag (5.2.1)
- die Aufnahme des Fördertatbestandes „Duchführbarkeitsstudien“ mit Förderung auf Zuschussbasis bis max. 50% (2.4)
- die Aufnahme des Fördertatbestandes der Prozess- und Organisationsinnovationen im Rahmen von Wettbewerben (2.5)
- die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit Antragstellung (4.6)
- Wegfall der Regelung, dass nur IF-Ausgaben, denen EE- und Markt-Ausgaben in mind. gleicher Höhe gegenüberstehen, für die Zuschussberechnung berücksichtigt werden können
- den Wegfall der Bewertung des FuE-Risikos
- den Wegfall der Alleinstellungsmerkmalerfordernis als Fördervoraussetzung
- die Berücksichtigung von Personalausgaben je Vollzeitzeitbeschäftigten auf 100.000 Euro pro Jahr (5.3.1)
- die Umstellung der Förderung von Personalausgaben: Arbeitnehmerbrutto + 15% pauschal für AG-Anteile + weitere 15% Gemeinkostenpauschale auf direkte Personalausgaben (also 2x15%) (5.3.1)
- differenzierte Regelungen zum Eigenanteil bei FuE-Einrichtungen (5.2.7)
- Anpassung der Richtlinie auf AnBest-EU (Einhaltung von Vergabebestimmungen im Zuschussbereich erst ab 100.000 Euro Auftragsvolumen) (5.4.1)
- Wegfall der Anwendung von Vergabevorschriften im Darlehensbereich (5.4.2)