WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

Innovationen, also neue Produkte und Dienstleistungen, sind die Triebfeder des Erfolges der deutschen Wirtschaft. Sie müssen möglichst bekannt sein und möglichst breit genutzt werden können, um auf dem Markt Fuß zu fassen. Ziel der Innovationspolitik des BMWi ist daher nicht nur die Förderung des Entstehens von Innovationen, sondern auch deren rasche Verbreitung - durch Wissens- und Technologietransfer.

WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen setzt genau hier an: Es fördert öffentliche Forschung und Unternehmen bei der Patentierung und Verwertung ihrer Ideen und unterstützt innovative (Forschungs-) Projekte für die Normung.

Damit tritt es die Nachfolge der Programme SIGNO - Schutz von Ideen für die Gewerbliche Nutzung, TNS - Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Normung und Standardisierung und INS - Innovation mit Normen und Standards an.

Die Richtlinie läuft vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019. Grundsätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre, öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen. Die Beantragung ist fortlaufend möglich, d.h. es gibt keine festen Stichtage.

Wer ist antragsberechtigt?

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung kann von Antragstellern genutzt werden, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetriebe und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.

Wie wird der Antrag gestellt?

Anträge für die Teilnahme an WIPANO werden direkt über das Förderportal des Bundes „easy-online beim Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH eingereicht.

Was wird gefördert?

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung umfasst einen Förderzeitraum von 2 Jahren. Es werden 50% der Ausgaben in den folgenden 5 Leistungspaketen (LP) erstattet:

LP 1 Grobprüfung der Erfindung, max. 375,- EUR Zuschuss
LP 2 Detailprüfung der Erfindung, max. 1.200,- EUR Zuschuss
LP 3 (Strategie-)Beratung und Koordinierung der Patentanmeldung max. 2.000,- EUR Zuschuss
LP 4 Patentanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte) max. 10.000,- EUR Zuschuss
LP 5 Aktivitäten zur Verwertung der Erfindung max. 3.000,- EUR Zuschuss

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt somit maximal 16.575,- EUR.&nbsp

Für Rückfragen können Sie sich gern an den Patent-Service der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH an folgende Ansprechpartner wenden.

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin

Michael Schwedtke

T +49 (0)30 46302-436
michael.schwedtke@berlin-partner.de

 

Siegfried Helling

T +49 (0)30 46302-479
siegfried.helling@berlin-partner.de