Förderung von Querschnittstechnologien
Die neue Richtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wurde am 10.05.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Förderprogramm wird bis Ende 2019 fortgeführt. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.
Eckpunkte zur Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.
Zwei unterschiedliche Verfahren (Förderstränge) sind hierbei zu unterscheiden.
Im Verfahren Einzelmaßnahmen werden der Ersatz und die Neuanschaffung von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 € mit einem Förderbetrag von bis zu 30.000 € je Vorhaben (Standort) bezuschusst. Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen dabei u.a. folgende Querschnittstechnologien:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt
- Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
- Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
- Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens soweit im Merkblatt vom BAFA geregelt
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen (Ausnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen).
Antragsberechtigung
- kleine und mittlere Unternehmen bis 250sonstige
- Unternehmen bis 500 Beschäftigte
- große Unternehmen ab 500 Beschäftigte
Art der Förderung
- De-minimis
- AGVO
Gegenstand der Förderung
- Ersatzinvestitionen
- Neuanschaffungen
Wesentliche Neuerung gegenüber der alten Richtlinie ist, dass auch Neuinvestitionen gefördert werden. Außerdem sind auch große Unternehmen über 500 Beschäftigte förderfähig.
Details zur Bekanntmachung finden Sie hier.
 
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Querschnittstechnologien
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1883