Aktuelle Info: Ab sofort wieder ZIM-Anträge möglich

 

ZIM-Anträge sind ab sofort wieder möglich.

Aufgrund des verfügbaren Budgets sind mit Öffnung des Programms einige Förderbedingungen angepasst worden:

  • Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
  • Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.
  • Die 2020 zu Beginn der Pandemie eingeführten Erleichterungen, die mittlerweile wenig in Anspruch genommen werden, werden einhergehend mit der Aufhebung des Antragsstopps wieder in den alten Zustand überführt.
  • In Abhängigkeit vom Antragseingang bzw. der Zahl förderwürdiger Anträge behält sich der Fördergeber weitere Maßnahmen zur Steuerung des Programms vor, die auch bereits eingegangene Anträge betreffen können. Dazu zählt beispielsweise die Kürzung der förderfähigen Kosten.

Für Rückfragen stehen wir und unsere Kollegen vom Team Förderung | Finanzierung jeder Zeit zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des ZIM-Programmes.