Bekanntmachung: Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“

Bekanntmachung
Richtlinien zur Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland“

Förderziel und Zuwendungszweck

Mit dieser Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“ insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad, wirtschaftliche Verwertungsfähigkeit und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben, die technologieüber­greifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich der Photonik oder der Quantentechnologien zuzuordnen sowie für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

Gefördert werden themenübergreifend FuE-Vorhaben im Bereich Photonik und Quantentechnologien. Dabei werden beispielhaft folgende Themen bzw. Fragestellungen mit einbezogen:

  • Photonik in der Produktion,
  • optische Messtechnik und Sensorik,
  • optische Komponenten und Systeme,
  • Beleuchtungs- und Displaytechnologie,
  • organische Elektronik,
  • Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften,
  • Photonik für die Kommunikation,
  • Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien,
  • Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung,
  • Quantentechnologien für Simulation und Computing,
  • Quantentechnologien für Kommunikation.

Die Koordination von Verbundvorhaben mehrerer Partner liegt in der grundsätzlich bei einem der beteiligten Industrieunternehmen, in der Regel bei einem KMU, in begründeten Ausnahmefällen bei einem Nicht-KMU. Die Verwertung der Ergebnisse muss in erster Linie den beteiligten KMU zu Gute kommen und ist anhand eines Verwertungsplans darzustellen. Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie hier: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1866.html

Nächster Termin zur Einreichung einer Projektskizze: 15.10.2018.

Kontakt:

Siegfried Helling
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie
Tel.: +49 30 46302-479
E-Mail: siegfried.helling@noSpamberlin-partner.de