Bekanntmachung: Fördermaßnahme „Quantum aktiv – intuitive Outreachkonzepte für die Quantentechnologien“

Richtlinien zur Fördermaßnahme „Quantum aktiv – intuitive Outreachkonzepte für die Quantentechnologien“ im Rahmen des Programms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“

Bundesanzeiger vom 25.07.2019

Mit der Fördermaßnahme „Quantum aktiv – intuitive Outreachkonzepte für die Quantentechnologien“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, moderne und anwendungsrelevante Quantentechnologien in der Breite der Bevölkerung verstehbar und erlebbar zu machen.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Unsere Welt besteht aus Quanten. Schon heute werden alltäglich Quantentechnologien der ersten Generation verwendet, z. B. Computer, Datennetze und medizinische Bildgebung. Bauteile wie Transistoren, Dioden und Laser nutzen Prinzipien der Quantenphysik. Für die Quantentechnologien der zweiten Generation spielt die Kontrolle von Effekten wie die Überlagerung (Superposition) von Zuständen und die Verschränkung von Quantenzuständen eine wichtige Rolle. Beispiele für Anwendungen der Quantentechnologien der zweiten Generation sind sehr viel genauere Mess­geräte, eine stark erhöhte Sicherheit bei der Datenkommunikation oder deutlich leistungsfähigere Computer.

Viele Menschen in Deutschland haben bereits auf einem abstrakten Niveau von dem Gedankenexperiment „Schrödingers Katze“ gehört. Sie wünschen sich jedoch eine praktischere Vorstellung von konkreten Anwendungen und Vorteilen gegenüber etablierten Technologien – ohne dabei in einen mathematischen Formalismus eintauchen zu müssen.

Da neue Technologien in aller Regel mit Chancen zum gesellschaftlichen Fortschritt sowie spezifischen Herausforderungen einhergehen, sollten Bürgerinnen und Bürger frühzeitig entsprechend sensibilisiert werden. Ziel ist, die Potenziale der Quantentechnologien für Wirtschaft und Gesellschaft und Verständnis für die Technologie zu vermitteln. Dieses Wissen ist auch von Bedeutung, um dem drohenden Fachkräftemangel bei diesen zukünftigen Schlüsseltechnologien frühzeitig entgegenzuwirken. Zum einen liefert ein breites öffentliches Interesse die Grundlage für gezielte Nachwuchsförderung im wissenschaftlichen Bereich. Zum anderen führt ein allgemeinverständlicher Zugang zu Quantentechnologien zu sozialen Innovationsprozessen. Erste erfolgreiche Beispiele zeigen, dass die Einführung in die Quantentechnologien in der Schule, in der Berufsqualifikation und in den Museen beginnen kann.

Mit der Fördermaßnahme „Quantum aktiv – intuitive Outreachkonzepte für die Quantentechnologien“ verfolgt das BMBF das Ziel, Quantentechnologien möglichst vielen Menschen näherzubringen und begreifbar zu machen. Insbesondere soll ein kreativer und involvierender Zugang zu dieser Zukunftstechnologie ermöglicht werden.

Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Rahmenprogramms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ (https://www.quantentechnologien.de/) und damit Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung.

2 Gegenstand der Förderung

Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen Didaktik- und Outreachprojekte, die möglichst vielen Menschen einen niederschwelligen Zugang zu Wissen über und eigenen Erfahrungen mit modernen Quantentechnologien bieten.

Thematisch können sich die Projekte beispielhaft auf die folgenden Themengebiete fokussieren:

Quantencomputer und -simulation
Quantenkommunikation
Quantenbasierte Messtechnik

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Grundsätzlich ist eine Förderung von Einzelvorhaben vorgesehen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbände, Vereine und Museen.

Antragsberechtigt sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern die Projektergebnisse in Form echter Open Source Hardware bzw. frei nutzbarer Schnittstellen offengelegt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen (z. B. gemeinnützige Vereine, gGmbHs, etc.), sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zu­wendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten muss die AGVO berücksichtigt werden (siehe Anlage).

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen (siehe Anlage).

Die Förderdauer beträgt in der Regel 12 bis 18 Monate, die Zuwendung soll in der Regel eine Höhe von 150 000 Euro (nur bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Ausgaben oder Kosten) nicht überschreiten.

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In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 20. Dezember 2019 beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen.