Bekanntmachung: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Materialforschung "BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur"

Bundesanzeiger vom 27.05.2020

Deutschlands Rohstoff für Innovationen ist das Know-how zur Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche Nutzung. Bildung und Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses sind dabei die Bausteine für unsere Zukunft. Die Kreativität und der Ideenreichtum qualifizierter Mitarbeiter sind auch für die Industrie wichtige Erfolgsfaktoren. Insbesondere in den Hochtechnologiebranchen im MINT-Bereich werden damit Inventionen und ­Innovationen auf den Weg gebracht. Dies gilt besonders für die Materialforschung, die als Querschnittstechnologie für viele deutsche Schlüsselbranchen, wie z. B. die Chemiebranche, die Automobilindustrie oder die Medizintechnik, eine große Bedeutung hat.

Der Wettbewerb „NanoMatFutur“ ist als Fördermaßnahme zum Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen durch ­Unterstützung exzellenter Nachwuchsköpfe konzipiert, die mit ihren Ideen ein Forschungsprojekt vorantreiben, neue Anwendungen in der Industrie stimulieren und mit ihren interdisziplinären Forschungsarbeiten die Grenzen klassischer Disziplinen wie Chemie, Physik, Biologie, Nanotechnologie und Verfahrenstechnik überwinden. Als Impulsgeber mit neuen Denkansätzen für Innovationen in Form neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen tragen die jungen Akademiker zur Sicherung und stetigen Weiterentwicklung des Forschungs- und Technologiestandortes Deutschland aktiv bei.

Mit der Förderung durch „NanoMatFutur“ erhalten Nachwuchswissenschaftler die Möglichkeit, an einer Forschungseinrichtung in Deutschland eine eigene, unabhängige Nachwuchsgruppe aufzubauen. Sie greifen mit einer anspruchsvollen Projektidee innovative Forschungsansätze in der Materialwissenschaft und der Werkstofftechnik auf. Mit ihren Forschungsarbeiten, der Führung der Nachwuchsgruppe, der Anleitung wissenschaftlichen Personals oder durch eine Unternehmensgründung sollen sie sich für Leitungsaufgaben in Wirtschaft oder Forschung qualifizieren.

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchs­forscher geeignet sind. Vorrangig werden solche Forschungsthemen bearbeitet, die eine Zusammenarbeit über die Grenzen der klassischen naturwissenschaftlichen Disziplinen hinweg zwingend erforderlich machen. Die Ingenieurwissenschaften sind dabei explizit einbezogen. Ebenso können notwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Ausgründung von „Start-up“-Unternehmen gefördert werden.

Die Forschungsthemen sollen eines der folgenden Anwendungsfelder adressieren:

  1. Werkstoffe für die Energietechnik
  2. Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  3. Werkstoffe für Mobilität und Transport
  4. Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
  5. Werkstoffe für zukünftige Bausysteme

Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Die Fördersumme ­(Zuwendung) pro Vorhaben ist auf maximal 1,85 Millionen Euro begrenzt.

Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.