Bekanntmachung Photonik für die flexible, vernetzte Produktion - Optische Sensorik

Bekanntmachung des Bundesministerium für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme Photonik für die flexible, vernetzte Produktion - Optische Sensorik im Rahmen des Förderprogramms Photonik Forschung Deutschland

vom 23. August 2016

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Themenfeld „Photonik für die flexible, vernetzte Produktion“ – hier mit dem Schwerpunkt „Optische Sensorik“ – auf der Grundlage des Programms „Photonik Forschung Deutschland“ (www.photonikforschung.de) und leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung.

Gegenstand der Förderung

Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen Forschungsarbeiten, die Lösungsansätze für kostengünstige und adaptierbare Systeme zur flexiblen und robusten optischen Erfassung und Bereitstellung von Informationen im Kontext der industriellen Produktion verfolgen. Das Spektrum reicht dabei von der bildbasierten Erfassung von Umgebungs-, Prozess- und Produktinformationen (Machine Vision) über selbstorganisierende optische Sensornetzwerke bis hin zur kontextbasierten Bereitstellung von Informationen mittels multimodaler Assistenzsysteme. Besonderes Augenmerk ist bei den verfolgten Lösungsansätzen auch auf die Anschlussfähigkeit von Software und Datenstruktur an industrielle Standards bzw. etablierte Systeme zu richten, um Insellösungen zu vermeiden.

Handlungsbedarf wird insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:

  • neue Konzepte für kompakte, maschinenintegrierbare, robuste und – soweit erforderlich – energieautonome optische Sensoren,
  • neue optische und hybridoptische Funktionsprinzipien für sensor- und messtechnische Anwendungen mit Zielstellung einer Prozess- bzw. Anlagenintegrierbarkeit,
  • Reduktion der anfallenden Datenmenge und Beschleunigung der Datenauswertung (Verringerung von Latenzzeiten) u. a. durch integrierte Sensorkonzepte und problemangepasste Datenverarbeitungshierarchien,
  • selbstkonfigurierende, standardisierte optische Sensoren/Sensornetzwerke für Plug & Produce,
  • adaptive und gegebenenfalls frei konfigurierbare Sensor-Arrays mit der Verwendungsmöglichkeit in unterschiedlichsten Anwendungsbereichen,
  • systemische Betrachtung von Sensor, Auswerteeinheit einschließlich Datenverarbeitung und Anlagensteuerung bzw. Aktorik mit dem Ziel
    • selbstadaptierender oder selbstlernender Sensoren
    • der adaptiven Bereitstellung von Informationen
    • des Aufbaus von umfangreichen Datenbanken aus Prozessparametern, Maschinenzuständen und Produkteigenschaften
  • Weiterentwicklung optischer Offline-Messtechniken für den Inline-Einsatz,
  • innovative Konzepte für optische Sensoren mit reduzierter Latenz und Echtzeitfähigkeit,
  • Erweiterung des Funktionsraums eines Sensors oder Sensor-Arrays durch intelligente Beleuchtung und/oder Datenauswertung,
  • modulare Kombination verschiedener Sensordaten (multimodal mit Einbeziehung optischer Sensorik) und deren Ergebnisauswertung durch selbstadaptierende oder selbstlernende Algorithmen,
  • 3D-Vision zur robusten Erfassung komplexer Bauteile oder Umgebungen,
  • Einbindung der visuellen Informationsdarstellung in kontextbasierte multimodale Assistenzsysteme,
  • optische Leit- und Sicherheitssysteme für Roboter, speziell im kooperativen Arbeitsumfeld zur sicheren Erkennung von Menschen und Antizipation ihrer Bewegungen.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig und nur beispielhaft zu verstehen.

Ausgehend von Innovationen im Bereich der optischen Sensorik können auch Arbeiten zu darauf basierenden neuartigen oder verbesserten Prozessketten gefördert werden. Der Schwerpunkt der Innovation soll dabei bei der optischen ­Sensorik und deren Nutzung liegen. Die alleinige Betrachtung einzelner Prozessschritte ist hier nicht zur Förderung vorgesehen.

Charakteristisch für alle Vorhaben soll sein, dass sie auf einer ganzheitlichen Betrachtung der Informationserfassung oder Bereitstellung im direkten Kontext der flexiblen, vernetzten Produktion beruhen. Dies erfordert in der Regel die aktive Einbindung eines entsprechenden Systemintegrators oder eines Anwenders aus dem Bereich produzierender Unternehmen.

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung ¬einen Sitz in Deutschland haben, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und führt bei der Projektbegutachtung zur Aufwertung.

Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partner zur Lösung gemeinsamer FuE-Aufgaben (Verbundprojekte). Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt.

Die Vorhaben sollten entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein, dementsprechend sollen alle Partner einbezogen werden, die für eine Verwertung der Projektergebnisse erforderlich sind.

Verfahren

Einschaltung eines Projektträgers, erforderliche Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Photonik, Optische Technologien –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Kontakt:

Dr. Jörg Baier
Telefon: 02 11/62 14-5 69
Telefax: 02 11/62 14-1 59
E-Mail: baier@noSpamvdi.de

Die VDI Technologiezentrum GmbH ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Fördermaßnahme. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Förderverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen. Der Umfang dieser Skizze soll 20 DIN-A4-Seiten (einschließlich Deckblatt und Anlagen) nicht überschreiten.

Die Vorlagefrist endet am 30. November 2016.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier

Kontakt:

Frank Wolfrum
Projektmanager Optik

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Fasanenstr. 85 | 10623 Berlin | Tel +49 30 46302-554 | Mobil +49 172 3097-431
frank.wolfrum@noSpamberlin-partner.de
www.berlin-partner.de | www.businesslocationcenter.de