Berliner Startup-Stipendium: 1.500 EUR für sechs Monate - Jetzt bewerben!

Die Gründerwerkstatt University Startup Factory vergibt das Berliner Startup-Stipendium. Eine Bewerbung ist bis zum 18. September 2016 möglich.

Mit der Gründerwerkstatt „University Startup Factory“ fördert die Humboldt-Universität zu Berlin in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin, der Technischen Universität Berlin und der Charité - Universitätsmedizin Berlin ab sofort Gründerinnen und Gründer, die innovative, technologiebasierte Gründungsideen umsetzen wollen. Das Programm wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sowie des Europäischen Sozialfonds finanziert.

Ziel des Stipendiums ist es, innerhalb des Projektes zuvor festgelegte Meilensteine zu erreichen, einen Prototypen fertigzustellen, einen deutlichen Kompetenzfortschritt vorzuweisen und die Gründungsreife bzw. die Reife für eine Anschlussfinanzierung zu erlangen. Stipendiaten erhalten 1500€ monatlich über einen Zeitraum von sechs Monaten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Option, dass die Förderung im Anschluss um weitere sechs Monate verlängert wird. Gründerinnen und Gründern werden außerdem die notwendige Infrastruktur sowie Coaching- und Qualifizierungsmodule zur Verfügung gestellt.

Mehr Informationen zum Stipendium erhalten Sie hier...

Wer und was wird (nicht) gefördert?

  • Gefördert werden Erfolg versprechende Gründungsvorhaben mit einem technologiebasierten Gründungskonzept. Der Innovationsgehalt des Produktes oder der Dienstleistung muss nachvollziehbar sein und neuartige oder verbesserte Leistungsmerkmale gegenüber dem Wettbewerb aufweisen.
  • Die Förderung setzt voraus, dass für das Gründungsvorhaben wenigstens ein so genannter proof of principle erbracht worden ist. Je nach Art des Vorhabens ist hiermit z.B. das Vorliegen eines Labormusters mit einer ausreichenden Datenlage (z.B. im Bereich der Gesundheitswirtschaft) oder eines „Mock-ups“ (z.B. im Bereich der Digitalwirtschaft) gemeint. Der Entwicklungsstand des Vorhabens soll eine Weiterentwicklung bis zum fertigen Prototyp in der Förderlaufzeit plausibel erscheinen lassen.
  • Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss, die über technische Fachkenntnisse verfügen sowie Teilnehmer/innen mit ergänzenden Kenntnissen, die zur Umsetzung des Gründungsvorhabens notwendig sind (v.a. betriebswirtschaftliche Kenntnisse).
  • Gefördert werden ausschließlich Teamgründungen von zwei bis maximal vier Teilnehmer/innen. Möglich ist jedoch, dass nicht-geförderte Teammitglieder sich an der späteren Umsetzung des Gründungsvorhabens beteiligen. Die Gründer/innen sind wesentliche Wissensträger und maßgeblich an der Erarbeitung des Geschäftsmodells, der Entwicklung des Produktes bzw. der Dienstleistung und der späteren Geschäftsführung beteiligt und müssen sich voll der Umsetzung des Vorhabens widmen. Nebentätigkeiten sind nur in begrenztem Umfang möglich. Die Gründer/innen müssen nachweisen, dass sie mindestens 60 Stunden pro Monat vor Ort an ihrem zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz anwesend sind.
  • Die Gründer/innen haben ihren Wohnsitz in Berlin oder in Ausnahmefällen im angrenzenden Brandenburg (Pendler).
  • Es ist nicht Voraussetzung, dass die Gründer/innen an einer der vier Universitäten studiert bzw. ihren Abschluss gemacht haben. Das Gründungsvorhaben muss jedoch durch eine/n wissenschaftliche/n Mentor/in aus der Freien Universität Berlin, der Charité, der Technischen Universität oder der Humboldt-Universität betreut werden, um sowohl die fachliche Betreuung als auch den Zugang zur ggf. notwendigen technischen Infrastruktur während der Förderung gewährleisten zu können. Der Mentor/die Mentorin muss mindestens promoviert sein und für die festgelegte Dauer des Stipendiums über ein Angestelltenverhältnis an der jeweiligen Universität verfügen.
  • Ausgeschlossen sind Gründer/innen, die bereits mit einem Gründerstipendium einer anderen Hochschule bzw. dem EXIST-Gründerstipendium gefördert werden bzw. wurden. Auch eine parallele Kombination mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur ist nicht möglich. Das Unternehmen darf noch nicht gegründet und noch nicht wirtschaftlich am Markt tätig sein.

Wie wird gefördert?

  • Die Gründer/innen werden mit jeweils 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von sechs Monaten gefördert. Es besteht eine Option zur Verlängerung um weitere sechs Monate. Die Bewertung, ob das Stipendium der Einkommenssteuerpflicht unterliegt, obliegt dem zuständigen Finanzamt. Da mit der Gewährung des Stipendiums kein Arbeitsverhältnis begründet wird, sind Stipendiatinnen/Stipendiaten während des Förderzeitraums weder in der Krankenversicherung noch in der Arbeitslosen- oder Rentenversicherung versichert. Für die Krankenversicherung haben sie selbst Vorsorge zu treffen.
  • Den Gründer/innen werden die notwendige Infrastruktur (Büro- und Werkstatträume, Geräte, Labore), fachliches und betriebswirtschaftliches Know-how sowie unterstützende Coaching- bzw. Qualifizierungsmodule zur Verfügung gestellt.

Was ist Ziel der Förderung?

  • Ziel ist, dass die Teilnehmer/innen innerhalb des Förderzeitraums zuvor festgelegte Meilensteine erreichen, ihren Prototypen fertigstellen, einen deutlichen Kompetenzfortschritt verzeichnen und die Gründungsreife (in absehbarer Zeit) bzw. die Reife für eine Anschlussfinanzierung erreichen.
  • Die Dokumentation der Zielerreichung zum Ende der Stipendienlaufzeit erfolgt anhand eines zehnseitigen Geschäftskonzeptes. Zwischen der Bewertung der Qualität des Gründungskonzeptes zu Beginn der Stipendienlaufzeit und der Ausarbeitung des Geschäftskonzeptes muss ein deutlicher Kompetenzfortschritt erkennbar sein.

Wie bewerbe ich mich?

  • Sollten die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllt werden können, muss zunächst eine Erstberatung bzw. ein Orientierungsgespräch an einer der vier Universitäten stattfinden. Nehmen Sie bitte Kontakt zu den aufgeführten Ansprechpartnern/innen auf.
  • Bewerbungsschluss für das Berliner Startup-Stipendium ist der 18. September 2016. Reichen Sie bis dahin bitte die Bewerbungsunterlagen vollständig und unterschrieben per E-Mail an profund[at]fu-berlin.de ein. Aus allen eingegangenen Bewerbungen wird eine Vorauswahl getroffen. Antragsteller ist das jeweilige Gründerteam. Den einzelnen Teammitgliedern werden Stipendienbescheide ausgestellt.
  • Nach erfolgter Vorauswahl erhalten Sie entweder eine Einladung zur Präsentation vor unserer Jury oder eine Absage. Die Jury besteht aus Vertreter/innen der vier Universitäten sowie aus Expertinnen und Experten aus dem Berliner Gründungsnetzwerk.
  • Die Jury gibt im Anschluss ein Urteil über die Förderungswürdigkeit des Vorhabens ab.

Wann startet die Förderung und wie lange dauert diese?

  • Die Förderung im Anschluss an die erste Auswahlrunde beginnt voraussichtlich am 1. November 2016 und wird zunächst für sechs Monate bewilligt.
  • Vor Ablauf der 6 Monate werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten zur Zwischenpräsentation eingeladen. Die Jury entscheidet in Abhängigkeit des Fortschrittes und des weiteren Förderbedarfs über eine Verlängerung des Stipendiums um weitere 6 Monate.

Kontakt
Arne Meyer-Haake
Ansprechpartner Erstberatung Gründerwerkstatt an der Humboldt-Universität zu Berlin
Tel.: 030 2093-70762
E-Mail: arne.meyer-haake@noSpamhu-berlin.de