Aktuelle Aufrufe im EU-Programm Horizont 2020

Seit 2014 hält HORIZONT 2020 - das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation – interessante Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Forschungseinrichtungen bereit. Durch integrierte Forschungs- und Innovationsaktivitäten sollen aus dem neuen Wissen kommerziell verwertbare Waren und Dienstleistungen entstehen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Förderung von Schlüsseltechnologien (Key Enabling Technologies – KET) gelegt.

Dazu zählen Mikro-/Nanoelektronik, Nanotechnologie, Photonik, Materialwissenschaften, industrielle Biotechnologie und fortschrittliche Fertigungstechnologien. Die Förderung von Projekten in den Querschnittstechnologien Photonik und Mikrosystemtechnik werden im Themenbereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie in den Themenbereichen Nanotechnologien, innovative Werkstoffe, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung sowie Biotechnologie gefördert.

Im aktuellen Arbeitsprogramm 2018-2020 sind insbesondere die folgenden Aufrufe interessant:

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Folgende Aufrufe werden im Laufe des Jahres 2018 geöffnet:

 

Die Aufrufe DT-ICT-04-2020: Photonics Innovation Hubs, ICT-36-2020 Disruptive photonics technologies und ICT-37-2020 Advancing photonics technologies and application driven photonics components and the innovation ecosystem werden erst in 2019 geöffnet.

Grundsätzlich müssen an einem H2020-Projekt mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligt sein. In den meisten Fällen liegt die Anzahl der Partnereinrichtungen an erfolgreichen Projektanträgen jedoch über dieser Mindestanforderung. In der Regel liegt die Förderquote bei 100 %. Nur bei sogenannten Innovationsmaßnahmen sowie bei Maßnahmen der Kofinanzierung von Programmen beträgt die Förderquote im Regelfall 70 %. Davon ausgenommen sind gemeinnützige Einrichtungen.

Im Rahmen eines Projektes entstandene Kosten sind erstattungsfähig, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erarbeitung der Projektergebnisse&nbsp angefallen sind und dem EU-Projekt direkt zugerechnet werden können (beispielsweise Personalkosten, Reisekosten, Verbrauchsmittel) (sogenannte direkte Kosten).

Sogenannte indirekte Kosten (auch Gemeinkosten oder englisch overheads genannt), können dem jeweiligen Projekt nicht unmittelbar zugerechnet werden. Darunter fallen zum Beispiel Miet- oder Reinigungskosten. Da sie jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit den für die Projektergebnisse relevanten direkten Kosten entstehen, können sie gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen der Projektabrechnung geltend gemacht werden.

Für alle Einrichtungen wird eine einheitliche Pauschale für indirekte Kosten in Höhe von 25 % auf die erstattungsfähigen direkten Kosten veranschlagt.

 

Weitere Informationen: www.horizont2020.de.

Kontakt:

Wolfgang Treinen
Enterprise Europe Network
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
Tel.: +49 30 46302-268
E-Mail: wolfgang.treinen@noSpamberlin-partner.de