Bekanntmachung: Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Digital GreenTech – Umwelttechnik trifft Digitalisierung innerhalb des Aktionsplans „Natürlich.Digital.Nachhaltig“

Bundesanzeiger vom 09.03.2020

 

Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Ziel der Förderung ist es, durch die Verknüpfung digitaler Technologien mit Umwelttechnologien innovative, nachhaltige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den Anwendungsfeldern Wasserwirtschaft, nachhaltiges Landmanagement und Geotechnologie sowie Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft zu entwickeln. Sie trägt zur Umsetzung des Aktionsplans „Natürlich.Digital.Nachhaltig“ bei und gliedert sich in die Rahmenstrategie FONA (Forschung für Nachhaltige Entwicklung) ein.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, in denen Experten für Umwelttechnik und Experten für Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Sensorik, Mikrotechnik, Robotik, KI) zusammenwirken, um integrierte Lösungen zu entwickeln. Diese sollen nachweisbar zu einer nachhaltigeren Nutzung von Wasser, Energie oder ­Rohstoffen bzw. zur Minderung von Umweltbelastungen in den Bereichen Wasser- und Kreislaufwirtschaft, Geo­technologien und Landmanagement führen. Völlig neuartige Ansätze sind besonders erwünscht.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Daten intelligent nutzen
  • Systeme vernetzen
  • Autonome Systeme schaffen
  • Digitale Interaktionen
  • Wissenschaftliches Querschnittsprojekt

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen

Förderverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichem Förderantrag. Bewertungsstichtage für die Projektskizzen sind der 30. April 2020 und der 31. Oktober 2021. 

Änderung vom 22.4.2020: Der aufgeführte erste Stichtag 30. April 2020 zur Einreichung von Projektskizzen wird auf den 30. Juni 2020 verschoben. Die sonstigen Regelungen gelten unverändert weiter.

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