Bekanntmachung: Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben für "Vertrauenswürdige Elektronik (ZEUS)"

Bundesanzeiger vom 16.03.2020

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Basis dieser Richtlinie Verbundforschungsprojekte zur Entwicklung innovativer, vertrauenswürdiger Elektronik, die signifikant zur Umsetzung der Leitinitiative „Vertrauenswürdige Elektronik“ der Digitalstrategie des BMBF beitragen.

Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Förderziel ist die Erforschung von Konzepten und Lösungen für neue Entwurfsmethoden, Technologien und Herstellungsprozesse sowie Analyse-, Test-, Mess- und Prüfmethoden für Elektronikkomponenten und -systeme mit einem hohen Maß an Vertrauenswürdigkeit. Zuwendungszweck ist die vorwettbewerbliche Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in Verbundforschungsprojekten, die dem Förderziel dienen. Die Förderung soll die Innovationskraft entlang der Wertschöpfungskette der europäischen Industrie stärken.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundvorhaben zum Thema „Vertrauenswürdige Elektronik“. Einige zentrale Anwendungsgebiete kommen zu Beginn der Leitinitiative vorrangig für eine Förderung in Betracht: Elektronik für Mobilität und Industrie 4.0, darunter ins­besondere Elektroniksysteme für die Steuerung von Industrieanlagen sowie von autonomen Systemen wie automa­tisierten Fahrzeugen. Die Vorhaben müssen über Forschungsarbeiten, gegebenenfalls ergänzt durch Entwicklungsarbeiten, im Bereich der vertrauenswürdigen Elektronik eine oder mehrere der folgenden Zielstellungen verfolgen:

  • neuartige Designmethoden für die vertrauenswürdige Elektronik,
  • neuartige Fertigungsmethoden und Herstellungsprozesse (z. B. Chiplets) für die vertrauenswürdige Elektronik,
  • neuartige Analytik-, Test-, Mess- und Prüfmethoden für die vertrauenswürdige Elektronik.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Verbund mit Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Förderverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe reicht der Verbundkoordinator eine Projektskizze des Verbundvorhabens beim zuständigen Projektträger ein.

Ausschließlich die zur Weiterverfolgung ausgewählten Vorhaben werden in der zweiten Verfahrensstufe schriftlich zur Einreichung weiterer Antragsunterlagen aufgefordert.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 12. Juni 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

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