Schutzschirm für polnische Berufspendler

 

Finanz- und Europaministerin Katrin Lange und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach haben sich auf Hilfsmaßnahmen für polnische Berufspendler verständigt, die im Land Brandenburg tätig und von den neuen polnischen Quarantäne-Regelungen betroffen sind. Diese Regelungen sollen ab dem 27. März in Kraft treten.

„Bleiben Sie hier! Wir werden Sie unterstützen“ erneuerte Lange heute ihren Appell an die polnischen Kolleginnen und Kollegen.

Polnische Berufspendler sollen nach den heute abgestimmten Regelungen ab morgen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten. Hinzu kommen 20 Euro täglich für jedes sich im Land Brandenburg aufhaltende Familienmitglied der Beschäftigten.

Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für Unterbringung in Hotels oder Pensionen, Verpflegung oder sonstige Mehrkosten pauschal ausgeglichen werden. Berufspendler unterliegen ab morgen einer 14-tägigen Quarantäne in Polen. Sie könnten dann nicht mehr in Brandenburg arbeiten.

Die Unterstützung soll mindestens so lange gezahlt werden, wie die Maßnahmen der polnischen Seite in Kraft bleiben, längstens aber für drei Monate. Brandenburg lehnt sich mit diesen Regelungen an Sachsen an, geht aber aus praktischen und sachlichen Gründen darüber hinaus. Zu den konkreten Modalitäten der Auszahlung werden kurzfristig in Abstimmung mit den Wirtschaftsverbänden und Landkreisen Regelungen getroffen werden.

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