Online After Lunch: Grundlagen und Neuerung der steuerlichen Forschungszulage 2024
Sie sind ein innovatives, forschungstreibendes Startup oder Unternehmen? Sie arbeiten an FuE-Projekten, die noch nicht über Bundes- oder Landesförderprogramme gefördert werden? Sie suchen nach niedrigschwelligen Fördermöglichkeiten mit hoher Bewilligungsquote? Dann ist die steuerliche Forschungszulage das richtige Instrument für Sie!
Seit dem 2. Januar 2020 werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU und Großunternehmen in Deutschland mit bis zu 1 Millionen Euro über die steuerliche Forschungszulage unterstützt. Gefördert werden 25% der FuE-Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie 15% für externe FuE-Aufwendungen mit einer Bewilligungsquote von 80%. Zudem spielt es keine Rolle, ob Sie tatsächlich Steuern zahlen, sodass auch Start-ups von der Zulage profitieren können. Die steuerliche Forschungszulage kann zudem sogar rückwirkend für abgeschlossene oder noch laufende Vorhaben beantragt werden.
Was ist neu?
Für FuE Aufwendungen und Anschaffungskosten nach dem 27. März 2024 werden die Konditionen durch das Wachstumschancengesetz noch attraktiver. Für KMU gibt es jetzt einen 10% Bonus, der zu einer Förderquote von 35% führt. Die Bemessungsgrundlage wird auf 10 Millionen Euro angehoben und es sind neben Personalaufwendungen auch Investitionen in projektbezogene Wirtschaftsgüter förderfähig.
Diese und weitere Informationen erhalten Sie in unserem kompakten:
After-Lunch Online-Format
Donnerstag, den 20. Juni 2024
Zeit: 13:30 - 14:15 Uhr
Zusammen mit unseren Experten Mona Meyer zu Kniendorf und Philipp Scherer aus dem Bereich Förderung und Finanzierung bei Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH werden wir Ihnen alles Wissenswerte zur Beantragung der Forschungszulage erläutern und auf Ihre Fragen zum Thema eingehen.
Die Anmeldung ist geschlossen.
Falls Sie noch kurzfristig an der Veranstaltung interessiert sind, melden Sie sich direkt bei Stefan Bokelmann: stefan.bokelmann@ berlin-partner.de